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Kopfläuse – Was tun ?

16.05.2011 | 12.22

Informationen des Kreisgesundheitsamtes Lippe


Auf einen Blick:
- Wenn die Kopfhaut sehr stark juckt, den Kopf gründlich untersuchen. Dabei hilft z.B. eine Lupe.
- Wird ein Kopflausbefall festgestellt, sofort eine Behandlung mit einem entsprechenden Läusemittel (erhältlich in der Apotheke) durchführen.
- Benachrichtigen Sie umgehend den Kindergarten, die Schule, oder sonstige gemeinschaftliche Einrichtungen, die Ihr Kind besucht.
- Wiederholden Sie die Behandlung unbedingt nach 8 bis 10 Tagen
- Bei der Benutzung von Läusemitteln in der Schwangerschaft und der Stillzeit beachten Sie bitte die Packungsbeilage und/oder fragen sie vorab Ihren Arzt/Apotheker.
- Personen, zu denen Kontakt bestand, gründlich untersuchen. Familienmitglieder ggf. gleich mitbehandeln.
- Textilien, Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die mit Haaren in Berührung kommen, reinigen.  (Absaugen bzw. durch waschen bei mind. 60 °C.)


Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Arzt/Apotheker oder direkt an das Kreisgesundheitsamt



Wie lassen sich Nissen (Eier) entfernen?
Die Nissen der Kopfläuse sind nicht durch das Haarewaschen oder mit einem handelsüblichen Kamm zu entfernen. Sie bleiben selbst durch eine erfolgreiche Behandlung an den Haaren kleben. Abhilfe schafft ein sog. „Nissenkamm“.  Damit lassen sich die Nissen aus dem Haar ausbürsten.

Nissenkämme sind spezielle Kämme, deren Zinken ca. 0,2 mm auseinander stehen. Ein Nissenkamm ist in der Apotheke erhältlich.



Reinigung
Eine Reinigung der Kämme, Haar- und Kleiderbürsten, Fußböden und Polstermöbel ist erforderlich. Weiterhin wird empfohlen Handtücher, Leib- und Bettwäsche, Kleidung und Plüschtiere bei 60 °C zu waschen und im Wäschetrockner zu trocknen oder chemisch zu reinigen.



Behandlungsschema
Tag 1:
Mit einem Insektizid behandeln und anschließend nass auskämmen.

Tag 5:
Nass auskämmen, um früh nachgeschlüpfte Larven zu entfernen, bevor sie mobil sind.

Tag 8, 9 oder 10:
Erneut mit dem Insektizid behandeln, um spät geschlüpfte Larven abzutöten.

Tag 13:
Kontrolluntersuchung durch nasses Auskämmen.

Tag 17:

Eventuell letzte Kontrolle durch nasses Auskämmen.



Richtig reagieren:
Wenn Sie lebende Läuse oder Nissen in weniger als 1 cm Abstand vom Kopf finden, sollten Sie unverzüglich eine Behandlung mit einem Mittel gegen Kopfläuse durchführen. In diesem Fall sind Sie auch zur Mitteilung an den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet. Hieraus erwachsen Ihnen keine Nachteile, denn Ihr Kind kann bereits am Tag nach einer korrekten Behandlung die Einrichtung auch ohne ärztliches Attest wieder besuchen. Läusemittel sind rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Sie können sich die Mittel auch vom Arzt verordnen lassen. In diesem Fall trägt die Krankenkasse die Kosten. Es stehen mehrere insektizidhaltige Läusemittel zu Verfügung, über die Sie Ihr Arzt oder Apotheker gerne berät.

Da Larven und Läuse bei korrekter Behandlung mit pyrethroidhaltigen Mitteln sicher abgetötet werden, ist eine Weiterverbreitung des Kopflausbefalls nach einer solchen Behandlung nicht zu befürchten. Ein ärztliches Attest ist nach Empfehlungen des Robert Koch-Institutes (Bundesgesundheitsblatt 44: 830-843, 2001) nur dann erforderlich, wenn es sich um einen binnen 4 Wochen wiederholten Kopflausbefall handelt.

Allerdings können Läuse-Eier eine korrekte Behandlung mit Läusemitteln überleben. Deshalb ist eine zweite Behandlung nach 8-10 Tagen erforderlich, um die Läuseplage loszuwerden. In diesem Zeitraum sind alle Larven aus den verbliebenen Eiern geschlüpft, haben den Kopf ihres Wirts noch nicht verlassen und selbst noch keine Eier gelegt.

Nissen, die nach der ersten Haarwäsche mit einem Läusemittel vorhanden sind, stellen keinen Grund dar, einem Kind den Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung zu verwehren, wenn eine zweite Behandlung vorgesehen ist. Nissen, die auch noch nach der zweiten Haarbehandlung am Haar kleben geblieben sind, sind in der Regel „leer“. Dennoch sollten sie vorsichtshalber entfernt werden.



Jeder kann Kopfläuse bekommen
Jeder Mensch kann Kopfläuse bekommen. Sie werden in der Regel bei direktem Kontakt von Kopf zu Kopf übertragen. Der indirekte Weg über gemeinsam benutze Kämme, Bürsten und Textilien ist eher die Ausnahme, denn Kopfläuse sind alle 2-3 Stunden auf eine Blutmahlzeit angewiesen, sonst trocknen sie aus und sterben nach 55 Stunden.

Kopfläuse können weder springen noch fliegen. Im Gegensatz zu ihren Verwandten den Filzläusen, die am Körper leben, und den Kleiderläusen, spielt mangelnde Hygiene beim „Erwerb“ von Kopfläusen keine Rolle. Durch Kopfläuse werden in Europa keine Krankheitserreger, wie Viren oder Bakterien, übertragen. Allerdings verursachen Kopfläuse lästigen Juckreiz und – infolge des Kratzens – entzündete Wunden auf der Kopfhaut.



Den Befall feststellen
Wir bitten Sie, die Haare Ihres Kindes gründlich auf das Vorhandensein von Kopfläusen zu untersuchen. Am besten scheiteln Sie das Haar mit einem feinem Kamm und suchen unter guter Beleuchtung streifenweise die Kopfhaut und den Kamm mit einer Lupe ab.

Besonders gründlich sollten Sie die Stellen an der Schläfe, um die Ohren und im Nacken nachsehen. Läuse sind meist grau und werden 3 mm groß. Sie sind ziemlich flink. Deshalb findet eher einmal Läuse-Eier (Nissen). Nur wenn diese Nissen weniger als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind, können sich noch lebende Läuselarven darin finden.

Quelle: www.hygiene-lippe.de



 

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